Der LBSP
Der Landesverband Bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen versteht sich als Interessenvertretung und Fachverband für die bayerischen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Diese Gruppe setzt sich zusammen aus staatlichen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an kommunalen Dienststellen und bei privaten und kirchlichen Trägern. Zu den Aufgaben des LBSP zählen neben der konkreten Unterstützung der Arbeit der Schulpsychologinnen und Schulpsycholgen vor Ort auch die Vertretung standespolitischer Interessen und Ziele in Politik, Bildung und Kultur.
- für zeitgemäße Arbeitsbedingungen von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
- für mehr Psychologie in der Schule,
- für den weiteren Ausbau betriebspsychologisch relevanter Maßnahmen wie Lehrer- und Schülergesundheit, Supervision und Coaching
- für den Ausbau der psychischen und mentalen Gesundheit von Schülerinnen und Schüler in der indizierten Prävention
- für die Beteiligung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bei der Auswahl von Führungspersonal in allen Schularten
- für die Stärkung des Wertebewusstseins in Erziehung und Unterricht
- für die Förderung individueller Potenziale
- für die Präsenz der Schulpsychologie in der öffentlichen Wahrnehmung
- für die Bedeutung der Schulpsychologie in der Organisation Schule
- in Öffentlichkeit und Medien
- in der Bildungspolitik und Schuladministration
- in der Kooperation mit verschiedenen Partnern wie Verbänden, Einrichtungen und Universitäten
- für eine Schulpsychologenstelle an jeder Schule
- für eine Vollzeitstelle an größeren Schulen
- für mindestens hälftige schulpsychologische Tätigkeit im Arbeitszeitdeputat
- für den Ausbau schulpsychologischer Ämter und Funktionsstellen in allen Schularten
- für Beförderungsmöglichkeiten und gleiche Besoldungsstruktur für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in allen Schularten
- für psychologische Tätigkeiten in der Schule auf der Grundlage einer durch Staatsexamina erworbenen Doppelqualifikation als Lehrkraft und als Schulpsychologin/Schulpsychologe
Schulpsychologie
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen haben in Bayern eine Doppelqualifikation als Psychologin und Lehrerin bzw. als Psychologe und Lehrer. Schulpsychologische Tätigkeiten üben sie schwerpunktmäßig für die Schularten aus, für die sie eine Lehrbefähigung haben. Daneben arbeiten Schulpsychologinnen in schulartübergreifenden Projekten wie der Krisenintervention und er Lehrergesundheit zusammen. Mit der Schulpraxis sind Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Bayern aufgrund ihrer Qualifikation sowohl aus der Lehrerperspektive als auch aus der Schüler- und Elternperspektive vertraut. Sie pflegen Kontakte zum Kollegium, zur Schulleitung und zur Schulverwaltung. Durch die Schweigepflicht gemäß § 203 StGB (1), 2 sind sie gleichzeitig zuverlässige Vertrauenspersonen ihrer Klientinnen und Klienten.
Schulpsychologische Beratung, Betreuung und Unterstützung steht allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft kostenlos zur Verfügung.
Wissenswertes für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten mit Einzelnen
- Beratung bei Lern- und Leistungsproblemen (z. B. Motivationsschwierigkeiten, Lernplanung)
- Diagnostik und Beratung bei Teilleistungsstörungen (z. B. Lese-Rechtschreib-Störung)
- spezielle Schullaufbahnentscheidungen und Inklusionsberatung (z. B. Begabungen und besonderer Förderbedarf)
- Hilfe bei akuten Krisen (z. B. bei plötzlichem Leistungsabfall oder Schulverweigerung, Selbstaggression, Depression)
- Kooperation mit inner- und außerschulischen Fachkräften
- Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten mit Gruppen
- auf Schüler- und Klassenebene (z. B. Lernen lernen, Entspannungsverfahren, Entwicklungskonflikte, Mobbing)
- auf Elternebene (z. B. Elternabende, Gesprächskreise, Informationsveranstaltungen)
Wissenswertes für Lehrkräfte
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen das Zusammenleben und die Zusammenarbeit in der Schule durch die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Psychologie, Methoden und schulpsychologische Behandlungstools. Dies umfasst die Beratung und Unterstützung bei Lern- und Lehrproblemen gleichermaßen wie die Fortbildung von Lehrkräften und Schulleitungen sowie die Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Schule. Zudem tragen sie zu Persönlichkeitsentwicklung, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden in der Schule bei.
Auch in akuten Situationen stehen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen der Schule und Schuladministration mit Angeboten zur Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Anforderungen (Prävention) zur Verfügung.
Kontaktaufnahme zum Schulpsychologischen Dienst
Die ersten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner von Schülerinnen, Schülern und Eltern sind die jeweiligen Lehrkräfte.
Bei psychologischen Fragestellungen ist es gewinnbringend, die Kompetenz von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Anspruch zu nehmen. Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern können sich direkt und ggf. anonym an die Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen der Schule wenden. Diese sind die ersten Ansprechpartner für die Ratsuchenden. Die Kontaktdaten der für die jeweilige Schule zuständigen Schulpsychologin bzw. des Schulpsychologen mit Angabe der Sprechzeiten ist auf dem Plakat „Schulberatung“ zu finden, das in jeder Schule aushängt.
Weitere Hinweise erhalten Interessierte auf der Homepage des Kultusministeriums.
Link: Unterstützung
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten in Multiprofessionellen Teams zusammen mit
- Schulen und Schulverwaltung
- Staatlichen Schulberatungsstellen
- Qualifizierten Beratungslehrkräften
- Mobile sonderpädagogische Dienste für unterschiedliche Förderschwerpunkte
- Schulsozialpädagoginnen, -pädagogen und Jugendsozialarbeit an Schulen
- Erziehungsberatungsstellen
- Ärztinnen, Ärzten und Kliniken, Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten, praktizierende Psychologinnen und Psychologen
- Jugendämter und soziale Dienste
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Arbeitsämter
- Gesundheitsämter
- Polizei (v. a. Jugendkontaktbeamte, auch „Prävention im Team“, vgl. PIT – Prävention im Team)