Der LBSP
Der Landesverband Bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen versteht sich als Interessenvertretung und Fachverband für die bayerischen Schulpsycholog*innen. Zu seinen Aufgaben zählt neben der konkreten Unterstützung der Arbeit der Schulpsycholog*innen vor Ort auch die Vertretung standespolitischer Interessen und Ziele in Politik, Bildung und Kultur.
- für bessere Arbeitsbedingungen
- für Psychologie in der Schule
- für die Stärkung des Wertebewusstseins in Erziehung und Unterricht
- für die Förderung individueller Potenziale
- für die Notwendigkeit der Schulpsychologie im öffentlichen Bewusstsein
- in Öffentlichkeit und Medien
- in der Bildungspolitik und Schuladministration
- in der Kooperation mit verschiedenen Partnern wie Verbänden, Universitäten
- für eine Schulpsychologenstelle an jeder Schule
- für eine Vollzeitstelle an größeren Schulen
- für mindestens hälftige schulpsychologische Tätigkeit
- für schulpsychologische Funktionsstellen
- für Beförderungsmöglichkeiten in allen Schularten
- für psychologische Tätigkeiten in der Schule durch Schulpsycholog*innen
- für die Verankerung und Berücksichtigung der Schulpsychologie im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtswesen
Schulpsychologie
Schulpsycholog*innen haben in Bayern eine Doppelqualifikation als Psycholog*in und Lehrer*in. Sie sind spezialisiert für bestimmte Schularten und mit der Schulpraxis sowohl aus der Lehrerperspektive als auch aus der Schüler- und Elternperspektive vertraut. Sie pflegenKontakte zum Kollegium, zur Schulleitung und zur Schulverwaltung. Durch die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB sind sie gleichzeitig zuverlässige Vertrauenspersonen ihrer Klient*innen.
Schulpsychologische Beratung und Betreuung ist kostenlos.
Wissenswertes für Schüler*innen und Eltern
Schulpsycholog*innen arbeiten mit Einzelnen
- Beratung bei Lern- und Leistungsproblemen (z. B. Motivationsschwierigkeiten, Lernplanung)
- Diagnostik und Beratung bei Teilleistungsstörungen (z. B. Lese-Rechtschreib-Störung)
- spezielle Schullaufbahnentscheidungen und Inklusionsberatung (z. B. Begabungen und besonderer Förderbedarf)
- Hilfe bei akuten Krisen (z. B. bei plötzlichem Leistungsabfall oder Schulverweigerung, Selbstaggression, Depression)
- Kooperation mit inner- und außerschulischen Fachkräften
- Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
Schulpsycholog*innen arbeiten mit Gruppen
- auf Schüler- und Klassenebene (z. B. Lernen lernen, Entspannungsverfahren, Entwicklungskonflikte, Mobbing)
- auf Elternebene (z. B. Elternabende, Gesprächskreise, Informationsveranstaltungen)
Wissenswertes für Lehrkräfte
Schulpsycholog*innen unterstützen das Zusammenleben und die Zusammenarbeit in der Schule durch psychologische Erkenntnisse, Methoden und schulpsychologische Behandlungstools. Dies umfasst die Beratung und Unterstützung bei Lern- und Lehrproblemen gleichermaßen wie die Fortbildung von Lehrer*innen und Schulleiter*innen sowie die Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Schule. Zudem tragen sie zu Persönlichkeitsentwicklung, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden in der Schule bei.
Auch in akuten Situationen stehen Schulpsycholog*innen derSchule und Schuladministration mit Angeboten zur Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Anforderungen (Prävention) zur Verfügung.
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Kontaktaufnahme zum Schulpsychologischen Dienst
Die ersten Ansprechpartner*innen von Schüler*innen und Eltern sind die jeweiligen Lehrkräfte.
Bei komplexeren Fragestellungen oder Problemen ist es notwendig, die Kompetenz von Schulpsycholog*innen in Anspruch zu nehmen. Neben dem Weg über die Lehrkräfte oder die Beratungslehrkräfte der Schule gibt es selbstverständlich die Möglichkeit für Eltern und Schüler*innen, sich direkt und ggf. anonym an die Schulpsycholog*innen zu wenden.
Die Kontaktdaten der/des für die jeweilige Schule zuständigen Schulpsycholog*in mit Angabe der Sprechzeiten ist auf dem Plakat „Schulberatung“ zu finden, das in jeder Schule aushängt. Darüber hinaus werden die Ansprechpartner der Staatlichen Schulberatungsstellen, Beratungslehrkräfte und Schulpsycholog*innen an den Schulen – geordnet nach Regierungsbezirken und Schularten – aufgeführt.
Link: https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/schulberatung
Kontaktaufnahme zum Schulpsychologischen Dienst
Die ersten Ansprechpartner*innen von Schüler*innen und Eltern sind die jeweiligen Lehrkräfte.
Bei komplexeren Fragestellungen oder Problemen ist es notwendig, die Kompetenz von Schulpsycholog*innen in Anspruch zu nehmen. Neben dem Weg über die Lehrkräfte oder die Beratungslehrkräfte der Schule gibt es selbstverständlich die Möglichkeit für Eltern und Schüler*innen, sich direkt und ggf. anonym an die Schulpsycholog*innen zu wenden.
Die Kontaktdaten der/des für die jeweilige Schule zuständigen Schulpsycholog*in mit Angabe der Sprechzeiten ist auf dem Plakat „Schulberatung“ zu finden, das in jeder Schule aushängt. Darüber hinaus werden die Ansprechpartner der Staatlichen Schulberatungsstellen, Beratungslehrkräfte und Schulpsycholog*innen an den Schulen – geordnet nach Regierungsbezirken und Schularten – aufgeführt.
Link: https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/schulberatung
Schulpsychologinnen arbeiten zusammen mit
- Schulen und Schulverwaltung
- Staatlichen Schulberatungsstellen
- Qualifizierten Beratungslehrkräften
- Mobile sonderpädagogische Dienste für unterschiedliche Förderschwerpunkte
- Schulsozialpädagog*innen und Jugendsozialarbeit an Schulen
- Erziehungsberatungsstellen
- Ärzt*innen und Kliniken, Psychotherapeut*innen, praktizierende Psycholog*innen
- Jugendämter und soziale Dienste
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Arbeitsämter
- Gesundheitsämter
- Polizei (v. a. Jugendkontaktbeamte, auch „Prävention im Team“, vgl. https://www.polizei.bayern.de/lka/schuetzenvorbeugen/kriminalitaet/index.html/326)