Der LBSP
Der Landesverband Bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen versteht sich als Interessenvertretung und Fachverband für die bayerischen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Diese Gruppe setzt sich zusammen aus staatlichen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an kommunalen Dienststellen und bei privaten und kirchlichen Trägern. Zu den Aufgaben des LBSP zählen neben der konkreten Unterstützung der Arbeit der Schulpsychologinnen und Schulpsycholgen vor Ort auch die Vertretung standespolitischer Interessen und Ziele in Politik, Bildung und Kultur.
- für bessere Arbeitsbedingungen von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
- für mehr Psychologie in der Schule,
- für betriebspsychologisch relevante Maßnahmen wie Lehrer-und Schülergesundheit, Supervision und Coaching
- für die Beteiligung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bei der Auswahl von Führungspersonal in allen Schularten
- für die Stärkung des Wertebewusstseins in Erziehung und Unterricht
- für die Förderung individueller Potenziale
- für die Notwendigkeit der Schulpsychologie im öffentlichen Bewusstsein
- in Öffentlichkeit und Medien
- in der Bildungspolitik und Schuladministration
- in der Kooperation mit verschiedenen Partnern wie Verbänden, Einrichtungen und Universitäten
- für eine Schulpsychologenstelle an jeder Schule
- für eine Vollzeitstelle an größeren Schulen
- für mindestens hälftige schulpsychologische Tätigkeit
- für den Ausbau schulpsychologischer Ämter und Funktionsstellen
- für Beförderungsmöglichkeiten für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in allen Schularten
- für psychologische Tätigkeiten in der Schule nur durch Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
- für die Verankerung und Berücksichtigung der Schulpsychologie im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtswesen
Schulpsychologie
Schulpsychologinnen und Schulpsycholgen haben in Bayern eine Doppelqualifikation als Psychologin und Lehrerin bzw. als Psychologe und Lehrer. Sie sind spezialisiert für bestimmte Schularten und mit der Schulpraxis sowohl aus der Lehrerperspektive als auch aus der Schüler- und Elternperspektive vertraut. Sie pflegen Kontakte zum Kollegium, zur Schulleitung und zur Schulverwaltung. Durch die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB sind sie gleichzeitig zuverlässige Vertrauenspersonen ihrer Klientinnen und Klienten.
Schulpsychologische Beratung und Betreuung ist kostenlos.
Wissenswertes für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten mit Einzelnen
- Beratung bei Lern- und Leistungsproblemen (z. B. Motivationsschwierigkeiten, Lernplanung)
- Diagnostik und Beratung bei Teilleistungsstörungen (z. B. Lese-Rechtschreib-Störung)
- spezielle Schullaufbahnentscheidungen und Inklusionsberatung (z. B. Begabungen und besonderer Förderbedarf)
- Hilfe bei akuten Krisen (z. B. bei plötzlichem Leistungsabfall oder Schulverweigerung, Selbstaggression, Depression)
- Kooperation mit inner- und außerschulischen Fachkräften
- Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten mit Gruppen
- auf Schüler- und Klassenebene (z. B. Lernen lernen, Entspannungsverfahren, Entwicklungskonflikte, Mobbing)
- auf Elternebene (z. B. Elternabende, Gesprächskreise, Informationsveranstaltungen)
Wissenswertes für Lehrkräfte
Schulpsycholog*innen unterstützen das Zusammenleben und die Zusammenarbeit in der Schule durch psychologische Erkenntnisse, Methoden und schulpsychologische Behandlungstools. Dies umfasst die Beratung und Unterstützung bei Lern- und Lehrproblemen gleichermaßen wie die Fortbildung von Lehrer*innen und Schulleiter*innen sowie die Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Schule. Zudem tragen sie zu Persönlichkeitsentwicklung, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden in der Schule bei.
Auch in akuten Situationen stehen Schulpsycholog*innen derSchule und Schuladministration mit Angeboten zur Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Anforderungen (Prävention) zur Verfügung.
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Kontaktaufnahme zum Schulpsychologischen Dienst
Die ersten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner von Schülerinnen, Schülern und Eltern sind die jeweiligen Lehrkräfte.
Bei komplexeren Fragestellungen oder Problemen ist es notwendig, die Kompetenz von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Anspruch zu nehmen. Neben dem Weg über die Lehrkräfte oder die Beratungslehrkräfte der Schule gibt es selbstverständlich die Möglichkeit für Eltern und Schülerinnen und Schüler, sich direkt und ggf. anonym an die Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen zu wenden.
Die Kontaktdaten der für die jeweilige Schule zuständigen Schulpsychologin bzw. des Schulpsychologen mit Angabe der Sprechzeiten ist auf dem Plakat „Schulberatung“ zu finden, das in jeder Schule aushängt. Darüber hinaus werden die Ansprechpartner der Staatlichen Schulberatungsstellen, Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Schulen – geordnet nach Regierungsbezirken und Schularten – aufgeführt.
Link: https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/schulberatung
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten zusammen mit
- Schulen und Schulverwaltung
- Staatlichen Schulberatungsstellen
- Qualifizierten Beratungslehrkräften
- Mobile sonderpädagogische Dienste für unterschiedliche Förderschwerpunkte
- Schulsozialpädagoginnen, -pädagogen und Jugendsozialarbeit an Schulen
- Erziehungsberatungsstellen
- Ärztinnen, Ärzten und Kliniken, Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten, praktizierende Psychologinnen und Psychologen
- Jugendämter und soziale Dienste
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Arbeitsämter
- Gesundheitsämter
- Polizei (v. a. Jugendkontaktbeamte, auch „Prävention im Team“, vgl. https://www.polizei.bayern.de/lka/schuetzenvorbeugen/kriminalitaet/index.html/326)