Die Novellierung des BayEUG und die BaySchO, die beide ab September gelten sollen, wird vom LBSP bezüglich einzelner Formulierungen und redaktioneller Änderungen kritisch gesehen. Der LBSP bemüht sich derzeit um Hintergrundinformationen und um Unterstützung. Erläuterung und Kommentierung der Vorgänge folgen sobald wie möglich.
Hier zur Übersicht über die betroffenen Artikel im BayEUG:
Hier zur Eingabe des LBSP zur BaySchO
Der Vorstand